Der Bund hat neue Fördertöpfe für den ländlichen Raum bereitgestellt, die nun mit etwas Verzögerung auch in NRW zum Tragen kommen – allerdings nur für LEADER- und Vital.NRW-Regionen.
Jede Region im Land, die den Status als LEADER- oder Vital.NRW-Region innehat, kann sich durch das sog. „Regionalbudget“ in den kommenden drei Jahren über bis zu 200.000 € jährlich zusätzlich freuen. Im Fokus stehen dabei kleinere, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, die sich in wenigen Wochen realisieren und abrechnen lassen. Pro Maßnahme ist daher das Budget auf 20.000 € gedeckelt.
Gefördert werden unter anderem Investitionen wie Baumaßnahmen, Anschaffungen, Schulungen, Fortbildungen und Konzeptionen, die ein Gesamtinvestitionsvolumen von 20.000 Euro nicht überschreiten und kurzfristig umsetzbar sind. Antragsteller können Kommunen, Vereine, Gruppen und Privatpersonen sein.
Jedes Projekt, das eine Förderzusage erhält, bekommt 80 Prozent der förderfähigen Kosten ausbezahlt – anders als bei LEADER oder Vital.NRW aber nicht im Erstattungsprinzip, sondern bereits im Voraus. Für kleine Vereine ohne große Kassenmittel ein immenser Vorteil.
Projektanträge können bei den LAGs derjenigen Regionen eingereicht werden, die bereits ein Regionalbudget für 2019 beantragt haben. Neue Förderrunden gibt es 2020 und 2021, danach endet das Programm nach derzeitigem Informationsstand zunächst.
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