Klimaaktive Kommunen gesucht! Vom 8. Januar bis zum 31. März 2020 sind Städte, Landkreise und Gemeinden aufgerufen, mit vorbildlichen Projekten zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels am bundesweiten Wettbewerb teilzunehmen. Insgesamt warten 250.000 Euro Preisgeld auf zehn Preisträger. Bewerbungen sind in vier Kategorien möglich.
Der Wettbewerb
Seit 2009 loben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Deutsche Institut für Urbanistik jährlich den Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ aus (bis 2015 Wettbewerb „Kommunaler Klimaschutz“). Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Gefragt sind erfolgreich realisierte und wirkungsvolle Aktivitäten, zum Beispiel klimagerechtes Bauen und Sanieren, urbanes Grün, klimafreundliche Mobilität, Suffizienz oder überregionales Klimaengagement.
Teilnahmeberechtigt sind Städte, Landkreise und Gemeinden. Es gibt keinen Ausschluss für Teilnehmende oder Projekte vorheriger Wettbewerbsrunden. Gewinnerkommunen der Vorjahre können sich mit neuen Projekten bewerben.
Die Kategorien
Kategorie 1 „Ressourcen- und Energieeffizienz in der Kommune“
Vorbildliche Maßnahmen zur Minderung des Ressourcen- bzw. Energieverbrauchs in Kommunen, z. B. in den Bereichen Stadtplanung und -entwicklung, Mobilität und Fuhrpark, Infrastruktur oder intelligente Vernetzung. Ebenso gefragt sind erfolgreich umgesetzte Projekte in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, in Industrie- und Gewerbegebieten sowie durch Kopplung verschiedener Sektoren. Die Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz kann dabei beispielsweise mit technischen, organisatorischen oder sozialen Maßnahmen verbunden sein.
Kategorie 2 „Klimaanpassung in der Kommune“
Erfolgreiche kommunale Ansätze, die das Querschnittsthema der Anpassung an die Folgen des Klimawandels – wie stärkere und häufiger auftretende Starkregenereignisse, Stürme, Hitzewellen oder Trockenperioden – vor Ort voranbringen. Eingereicht werden können z. B. konkrete Maßnahmen, handlungsfeldbezogene oder fachübergreifende Strategien, planerische Instrumente oder Modellprojekte, um den Schutz der Bevölkerung sowie die Robustheit von Gebäuden, Infrastrukturen, Natur- und Erholungsräumen gegen zukünftige Extremwetterereignisse zu stärken. Synergien von Klimaanpassung und Klimaschutz sind wünschenswert.
Kategorie 3 „Kommunale Klimaaktivitäten zum Mitmachen“
Vorbildliche Aktionen, um auf kreative Weise auf die Themen Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels aufmerksam zu machen und Menschen zur Umsetzung eigener Maßnahmen zu motivieren. Gefragt sind sowohl komplexe Kampagnen als auch einzelne Angebote für interne und externe Zielgruppen.
Sonderpreis „Kommune und Jugend gemeinsam klimaaktiv“
Erfolgreiche Projekte zum Klimaschutz oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die gemeinsam mit Jugendlichen umgesetzt werden, z. B. Projekte in der eigenen Verwaltung oder mit Schulen, Ausbildungsstätten, Unternehmen, Vereinen etc. Wichtig ist das gemeinsame Vorgehen, am besten von der Idee über die Planung bis zur Umsetzung.
In den Kategorien eins bis drei wählt die Jury je drei Kommunen für die Prämierung aus, der Sonderpreis wird an einen Bewerber vergeben.
Bitte beachten Sie, dass Projekte, die zu einem Großteil aus Mitteln des Bundesumweltministeriums finanziert werden (z. B. Kommunalrichtlinie oder Förderprogramm für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Klimaschutz durch Radverkehr, Kommunaler Radverkehr etc.), nicht ausgezeichnet werden können. Weiterentwicklungen sowie Maßnahmen, die sich aus Förderprojekten ergeben haben, sind dagegen willkommen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Kategorien sowie zu den konkreten Anforderungen finden Sie in den Bewerbungsformularen.
Die Jury
Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, des Umweltbundesamtes, des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Das Preisgeld
Die Gewinnerkommunen erhalten ein Preisgeld von je 25.000 Euro. Die Gewinner müssen das Preisgeld wieder in Projekte investieren, die dem Schutz des Klimas oder der Anpassung an den Klimawandel dienen, und werden vor der Preisverleihung gebeten, die Maßnahmen zu benennen. Damit markiert die Auszeichnung nicht das Ende der Aktivitäten, sondern ist gleichzeitig Startschuss und Motivation für das Weitermachen, Optimieren und für neue Aktivitäten.
Die Auszeichnung
Die Preisverleihung findet vorausichtlich am 26. November 2020 im Rahmen der 13. Kommunalen Klimakonferenz in Berlin statt. Alle Wettbewerbsteilnehmenden werden im Sommer darüber informiert, ob sie eine Auszeichnung erhalten. Ein Ranking wird nicht vorgenommen.
Mit dem bundesweit durchgeführten Wettbewerb erhalten Kommunen die Möglichkeit, ihre erfolgreich realisierten Klimaprojekte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und anderen als gutes Beispiel zu dienen. Dazu erhalten die Preisträger Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit zu ihren prämierten Projekten. Unter anderem werden die siegreichen Projekte als Filmbeitrag sowie in einer Wettbewerbsdokumentation präsentiert.
Weiterführende Infos und Downloads:
https://www.klimaschutz.de/wettbewerb2020