Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, hat heute das „Dorferneuerungsprogramm 2019“ bekannt gegeben: In diesem Jahr werden 282 Projekte in 129 Gemeinden mit rund 23 Millionen Euro von Land und Bund unterstützt. Im Vergleich zum Programmjahr 2018 sind das rund 17,1 Millionen Euro mehr, die in die Orte und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gehen.
„Für die Landesregierung gilt mit Blick auf unsere Dörfer der Dreiklang: Bewahren, stärken, gestalten. Zukunftsfähige Dörfer sind für Nordrhein-Westfalen so wichtig, wie Bienen für das Ökosystem. Die ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen mit ihren zahlreichen Dörfern und dörflich geprägten Kommunen sind Heimat, Lebens- und Wirtschaftsräume für nahezu die Hälfte der Einwohner unseres Landes Nordrhein-Westfalen. Mit dem Dorferneuerungsprogramm fördern wir mit rund 23 Millionen Euro 282 Projekte in 129 Gemeinden. Das ist eine Verdreifachung der geförderten Projekte gegenüber dem vergangenen Jahr und nahezu eine Vervierfachung der Fördermittel“, sagt Ministerin Ina Scharrenbach.
Nachdem im Förderjahr 2018 nicht sämtliche Anträge zur „Dorferneuerung 2018“ bedient werden konnten, hat der Landtag Nordrhein-Westfalen zusätzliche landeseigene Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um die Orte und Ortsteile bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken.
„Grundlegendes Ziel des Förderprogramms „Dorferneuerung 2019“ ist es, Orte und Ortsteile von bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in ländlichen Räumen in ihren dörflichen beziehungsweise ortsteilspezifischen Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturräume für die Menschen zu sichern und weiter zu entwickeln. Viele Maßnahmen zielen auf die Stärkung des örtlichen Zusammenhalts ab, schaffen Begegnungsräume, machen Infrastruktur zukunftsfest“, sagt Scharrenbach weiter.
Das Erscheinungsbild unserer Dörfer, Städte und Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird maßgeblich durch private Anwesen mit ihren Gebäuden, Hofräumen und Vorgärten geprägt. Daher beschränkt sich das nordrhein-westfälische Förderprogramm zur „Dorferneuerung 2019“ nicht auf öffentliche und gemeinschaftliche Bereiche, sondern bezieht ausdrücklich auch private Vorhaben in den Förderbereich ein.
Gerade die Investitionen der privaten Bauherrschaft in leerstehende Bausubstanz, in markante alte Gebäude und in die Modernisierung nicht mehr zeitgemäßer Häuser tragen dazu bei, dass die Ortsbilder gewahrt und zum Wohle der Allgemeinheit weiterentwickelt werden.
Rund 3,7 Millionen Euro werden über das „Dorferneuerungsprogramm 2019“ in die Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz investiert werden.
(Quelle: Pressemitteilung des MHKBG vom 22.07.2019)
Die vollständige Übersicht über die einzelnen, zur Förderung ausgewählten Maßnahmen finden Sie hier:
https://mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/Anlage_PM_22.07.219.pdf