Büro für räumliche Planung

Fördergrundsätze Dorferneuerung 2020

Die Überarbeitung für das kommende Jahr berücksichtigt Veränderungen im GAK-Rahmenplan 2019 bis 2022 gegenüber der bisherigen GAK-Rahmenplanung.

Das MHKBG hat inzwischen die bestehenden DE-Fördergrundsätze aus dem letzten Jahr für 2020 entsprechend der GAK-Rahmenplanung aktualisiert.

Grundlegendes Ziel des Förderprogramms ist es, Orte und Ortsteile von bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in ländlichen Räumen in ihren dörflichen bzw. ortsteilspezifischen Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur-und Naturräume für die Menschen zu sichern und zu entwickeln. Ein besonderes Anliegen ist es, über die Förderung das bürgerschaftliche Engagement in den Dörfern und dörflich geprägten Gemeinden zu unterstützen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger – in Vereinen oder außerhalb von Vereinsstrukturen – bringen sich aktiv in die Gestaltung ihrer Heimat ein. Bürgerschaftliches Engagement kann sich dabei auch durch das Engagement Einzelner für ihr Eigentum auszeichnen.

Förderanträge sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung erhältlich (siehe Links zu den Internetseiten unten) und dort bis zum 30. September eines Jahres (beginnend ab dem 30. September 2019 für das Programmjahr 2020) einzureichen. 

Interessentinnen und Interessenten sollten sich vor einer Antragstellung stets zunächst an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der für sie zuständigen Bezirksregierung wenden, um die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens zu klären, Hinweise zur Antragsstellung zu erhalten und ggf. Ortstermine zu vereinbaren.

Die aktuellen Fördergrundsätze für 2020 finden Sie hier:

https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2019_07_23_FoerdergrundsaetzeDorferneuerung2020.pdf